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Erziehungsbeistand-
schaft/Hilfe für junge Volljährige

Volle Kraft voraus!

Illustration: Hände geben einander - Symbol für Erziehungsbeistand-
schaft/Hilfe für junge Volljährige
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Worum geht es?

Kinder und Jugendliche benötigen für die Bewältigung ihrer Entwicklungsaufgaben Bindungssicherheit, wertschätzende Orientierung und das Gefühl von Selbstwirksamkeit. Eltern sind auf den Zugang zum emotionalen Erleben ihrer Kinder angewiesen, um sie gelassen und verständnisvoll begleiten zu können. Unsere Erfahrung zeigt: Wenn Kinder und Jugendliche auf Belastungen mit Selbstzweifeln, Wut oder Rückzug reagieren, fehlt ihnen oft der Zugang zu ihren eigenen Gefühlen und Strategien im Umgang mit schwierigen Lebenssituationen wie Trennung, Krankheit oder Verlust. Unsere Arbeit unterstützt sie dabei, ihre Emotionen besser zu verstehen und auszudrücken – damit Verständigung und Beziehung innerhalb der Familie wieder möglich werden.

Was können Sie erwarten?

Während der Zusammenarbeit stehen die Kinder und Jugendlichen/jungen Erwachsenen im Mittelpunkt – mit dem Ziel, ihre Verantwortung für eine gesunde Entwicklung zu stärken. 

Wir unterstützen sie dabei,

  • Bedürfnisse und Gefühle zu verbalisieren,

  • das eigene Verhalten angemessen einzuordnen,

  • persönliche Potentiale (wieder) zu erschließen,

  • neue Erfahrungsräume auszuloten,

  • eigene Ziele schrittweise zu erreichen und

  • selbstbewusst Grenzen zu vertreten.

 

Kreative Angebote, die Erkundung des Sozialraums und ggf. freizeitpädagogische Interventionen ermöglichen die nötige Alltagsorientierung. 

Wir erarbeiten Gesprächsräume/familiäre Rituale, die der Würdigung von Entwicklungsfortschritten dienen.

Was verändert sich?

Kinder und Jugendliche nehmen sich wieder als selbstwirksam wahr und stellen sich bestenfalls den Herausforderungen ihrer Entwicklungsaufgaben. Eltern sind in der Folge beruhigter und können wieder die Ressourcen ihrer Kinder wahrnehmen und stärken. Konflikte in Familie, Schule und Sozialraum können gemeinsam gelöst werden und medizinische Heilungsprozesse sind initiiert.

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Adressaten

Kinder und Jugendliche ab ca 8 Jahren, deren Eltern sozialpädagogischen Unterstützungsbedarf formulieren.

Junge Erwachsene ab 18 Jahren, die sozialpädagogische Beratung nutzen wollen, um ihre Autonomie-/ Identitätsentwicklung gesund bewältigen zu können.

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Dauer

Die Erziehungsbeistandschaft/Hilfe für junge Volljährige ist i.d.R. auf die Dauer von einem Jahr angelegt.

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Antrag und Kosten

Die Erziehungsbeistandschaft/die Hilfe für junge Volljährige erfolgt in der Regel auf Antrag der Eltern/der jungen Erwachsenen gemäß §§ 30/§ 41 SGB VIII. Die Kosten übernimmt das Jugendamt nach Bewilligung.

Vereinbaren Sie gerne einen Termin für ein erstes Gespräch:

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