Adressaten
In strittigen Fragen zur Ausübung der elterlichen Sorge bieten wir
- Familiengerichten
- Jugendämtern
- Eltern
- Pflegeeltern
Lösungsorientierte Gutachten zur Entscheidungsfindung.
Gutachterliche Haltung
Wenn Familienfragen zu gerichtlichen Fragen werden, ist die Situation zumeist eskaliert. Konflikte sind verhärtet, eine Verständigung der Erziehungsberechtigten scheint aussichtslos. Hier erachten wir es als unsere Aufgabe, unparteilich und sachverständig Orientierungshilfe zu leisten, die dem Kindeswohl dient.
Unserer Auffassung nach führt der Lösungsweg über die Ressourcen des gesamten Familiensystems. Die Mittel und Kompetenzen aller Familienmitglieder zu betrachten, eröffnet die Chance auf eine bestmögliche- einvernehmliche und nachhaltige -Lösung.
Als Gutachter bearbeiten wir gerichtliche Fragestellungen aus einem systemischen und lösungsorientierten Blickwinkel. Um die juristische Entscheidungsfindung zu unterstützen, zeichnen wir eine sachverständige, vielschichtige Nahaufnahme der Familiensituation. So erarbeiten wir fundierte Aussagen über das Kindeswohl und zielführende Empfehlungen.
Rechtsgrundlagen
- § 15FGG,
- §402 ff ZPO
- §§ 1632 Abs. 4, 1666, 1666a, 1671, 1672, 1682, 1696 BGB
Kosten
Nach den Vorschriften des Justizvergütungs- und entschädigungsgesetzes GVEG, Honorargruppe M3) zzgl. MwSt. und nachgewiesener Auslagen