Zielgruppe
Kinder und Jugendliche und deren Eltern, die
- belastet sind z.B. durch AD(H)S, Sucht, Aggressionen, Ängste, Zwänge oder Lebensmüdigkeit
- eine intensive Therapie im eigenen Haushalt zulassen können, um eine drohende seelische Behinderung zu verhindern oder den Umgang damit zu erlernen
- motiviert sind zu gemeinsamer Arbeit an positiver Entwicklung
Antragstellung
Der Kinder- und Jugendpsychiatrische Dienst stellt fest, dass eine seelische Behinderung vorliegt oder droht. Die Eltern stellen damit einen Antrag beim Jugendamt auf Eingliederungshilfe gemäß § 35a KJHG.
Therapeutische Haltung
Wir sehen die Kinder und ihre Eltern als ExpertInnen für ihr familiäres System an.
Darauf lassen sich die Familien mit uns ein:
- Zumutung
Wir hinterfragen kritisch; wir lassen eigene Anteile erkennen und Veränderungsmöglichkeiten erarbeiten - Vermutung
Wir entwickeln gemeinsam Hypothesen, öffnen Gedankenräume und lassen Querdenken zu - Ermutigung
Wir ermöglichen erste kleine Schritte, machen Mut zum Ausprobieren und begleiten die Umsetzung vereinbarter Ziele
Rechtsgrundlagen
Die aufsuchende Kinder- und Jugendlichentherapie ist ein niedrigschwelliges therapeutisches Angebot gem. § 35a SGB VIII.
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